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Kalibrierung


Rechtstipp: Kalibrierungsfahrten nach dem Scheibentausch

Für einen einwandfreien und herstellerkonformen Frontscheibenwechsel reichen Sauberkeit und Genauigkeit längst nicht mehr aus. Denn während Montagefehler bei Regensensoren unkritisch sind, können diese lebensbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Sensoren oder Kameras sicherheitsrelevante Funktionen übernehmen. „Als Beispiele seien die Steuerung von Matrixscheinwerfern oder Spurhalte- und Abstandserkennungssysteme genannt“, erklärt Dr. Wolf-Henning Hammer, Rechtsanwalt bei der ETL Kanzlei Voigt. „Die möglichen Folgen einer nachlässigen Montage reichen dann von der Blendung des Gegenverkehrs über Auffahrunfälle bis hin zum Verlassen der Fahrbahn. So führt z.B. eine Differenz von nur einem Grad bei der für den Spurhalteassistenten zuständigen Kamera auf 100 Meter Strecke zu einer Abweichung von fast 1,8 Metern. Das Risiko wird deutlich, wenn man bedenkt, dass ein mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h fahrendes Auto diese innerhalb von 2,4 Sekunden zurücklegt.“ Auch die Konsequenzen einer fehlerhaft angeschlossenen Kameraheizung können gravierend sein, wenn die Scheibe bei niedrigen Temperaturen beschlägt und z.B. die Verkehrszeichenerkennung nicht korrekt funktioniert.

 

Was ist bei der Kalibrierung zu beachten?

Die Vorgehensweise ist herstellerabhängig verschieden, wobei grundsätzlich in statische und dynamische Kalibrierung unterschieden wird. Die dynamische Kalibrierung hat den Vorteil, dass sie quasi „selbsttätig“ erfolgt. Zur Initialisierung versetzt der Servicemitarbeiter das Steuergerät per Diagnosegerät in den Kalibrierungsmodus. Während der vorgeschriebenen Kalibrierungsfahrt stimmen sich die Komponenten anschließend selbsttätig ab. Der Rechtsanwalt betont: „Diese Fahrt sollte auch tatsächlich von der Werkstatt durchgeführt werden. Keinesfalls darf der Automatismus dazu verleiten, das Signal vor Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden zu setzen und ihm quasi die Kalibrierungsfahrt zu überlassen.“ Denn abgesehen von den Gefahren, die aus der fehlenden Abstimmung der Komponenten resultieren, muss die Kalibrierungsfahrt nach einem vom Hersteller genau festgelegten Muster erfolgen. Und wenn das System z.B. eine durchgängige Fahrt mit fest vorgegebener Dauer und Geschwindigkeit vorschreibt, der Kunde aber im städtischen Stau festhängt, kann es passieren, dass das System die Kalibrierung abbricht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine Strecke fährt, auf der die erforderlichen klaren Referenzmarken fehlen.

  

Unterlass der Kalibrierungsfahrt führt zu erheblichen Risiken

„Die rechtlichen Folgen für die Werkstatt sind gravierend“, erläutert Wolf Henning Hammer. „Da die geschuldete Leistung nicht vollständig erbracht wurde, ist auch der Werklohn (noch) nicht fällig. Zudem drohen haftungsrechtliche, mitunter existenzbedrohende Konsequenzen, wenn es infolge der unterlassenen Kalibrierungsfahrt zu einem Unfall kommt.“ Hinzu komme der vermeidbare Betrugsvorwurf nach § 263 StGB, wenn die nicht durchgeführte Kalibrierungsfahrt berechnet wurde. Der Rechtsanwalt empfiehlt: „Die sicherste Methode derartige Probleme zu vermeiden ist es, die vorgeschriebene Kalibrierungsfahrt auch tatsächlich mit einem angeschlossenen Diagnosegerät mit der modellspezifischen Software durchzuführen und anschließend mit einem Protokollausdruck zu dokumentieren.“

 

Was tun bei Leistungsverweigerung des Versicherers?

Dies gelte auch für die Abrechnung mit dem Versicherer. „Hier kommt es insbesondere beim Kaskoschaden immer wieder zu Problemen, wenn der Versicherer sich auf die Bedingungen beruft und die Erstattung der Kosten für die Kalibrierung der Assistenzsysteme verweigert“, unterstreicht Wolf-Henning Hammer. So heißt es z.B. in den aktuellen Musterbedingungen des GDV unter Punkt A.2.2.1.5: „Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.“ Das Fazit des ETL-Rechtsanwalts: „Ist der Ausschluss eindeutig, gibt es regelmäßig nichts zu rütteln. Wo der Versicherer allerdings versucht, sich mit schwammigen Argumenten aus der Affäre zu ziehen, sollte sich die Werkstatt gar nicht erst auf eine Diskussion mit dem Versicherer einlassen, sondern gleich einen versierten Anwalt zu Rate ziehen.“ Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um die dynamische oder statische Kalibrierung handelt.

 

Quelle: colornews / schaden.news


BVA (Bundesverbands Autoglaser): 7 Tipps für den Scheibentausch bei Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen

Wie wappnet sich der K&L-Betrieb für die Sensoren und Systeme der neueren Pkw? Im dritten Teil seiner Infoserie zum Thema Fahrerassistenzsysteme gibt der Bundesverband Autoglaser (BVA) wichtige Hinweise und Empfehlungen, worauf beim Tausch der Windschutzscheibe zu achten ist. Denn neue Funktionen wie das automatisierte Fahren bergen für den Fachbetrieb Haftungsrisiken. colornews.de|schaden.news fasst die wesentlichen Aspekte zusammen.

 

1. Fahrwerk überprüfen!

Ob Front-, Nachtsicht- oder Umfeldkamera, Radarsystem, Laserscanner oder Matrixscheinwerfer: Der BVA weist darauf hin, dass alle diese Systeme von der Hinterachse als geometrische Fahrachse des Fahrzeugs abhängig sind. Sollte das Fahrwerk nicht in Ordnung sein, ist eine entsprechende Achseinstellung erforderlich. Diese Arbeit zieht bei nahezu allen Herstellern eine Kalibrierung der übrigen (fahrwerksbezogenen) Sensorsysteme nach sich.

 

2. Annahmeprozess anpassen

Um Mehraufwände zu vermeiden, empfiehlt der BVA, den Annahmeprozess so anzupassen, dass im Rahmen einer Dialogannahme mit dem Kunden direkt die elektronische Eingangsdiagnose sowie eine Überprüfung der geometrischen Fahrachse vorgenommen werden. Eventuell auftretende Mängel können dann direkt mit dem Kunden besprochen und in den Auftrag aufgenommen werden.

 

3. Abmessungen des Arbeitsplatzes

Für die Kalibrierung bestehen gewisse bauliche Anforderungen. Der BVA verweist darauf, dass für die meisten Anwendungsfälle ein Arbeitsplatz mit einer Länge von 7,5 Metern und einer Breite von 5 Metern ausreicht. In Einzelfällen (z. B. Frontkamera Subaru, Umfeldkameras der VW-Gruppe) könne die erforderliche Länge jedoch auch auf ca. 9 Meter steigen.

 

4. Ebenheit

Vorgaben bestehen auch an die Ebenheit des Bodens. Hier rät der BVA Mehrmarkenwerkstätten, sich an der höchsten Anforderung zu orientieren, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Diese findet sich aktuell bei Audi, da hier bei allen Modellen mit Matrix-LED-Scheinwerfern nach dem Scheibentausch die Kalibrierung der Scheinwerfer vorgeschrieben ist. Hierfür sei wiederum ein Scheinwerfereinstellplatz erforderlich.

 

5. Technische Ausstattung

Der Bundesverband verweist darauf, dass für die korrekte Kalibrierung und Justierung moderner Fahrerassistenzsysteme verschiedene Geräte zur Ausstattung gehören sollten:

  • Elektronisches Diagnosegerät
  • Statisches Kalibrierungs-Tool (z. B. CSC-Tool, o. ä.)
  • Werkzeug zur Fahrwerks-Überprüfung (z. B. Radaufnehmer „Control“, o. ä.)
  • Radar-Kits

·         Scheinwerfereinstellgerät der neuesten Generation

·         Batterie-Ladeerhaltungsgerät (mind. 35A)

6. Schulen, trainieren, weiterbilden!

Enorm wichtig ist zudem die Qualifizierung der Mitarbeiter durch geeignete Schulungsmaßnahmen. Diese werden entweder direkt von Geräteherstellern wie Hella Gutmann Solutions, dem ZKF oderberufsbildenden Instituten wie dem IbF Halle angeboten. Auch der Besuch der neuen Fachmesse „tasc“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Autoglas, Smart Repair und Fahrzeugaufbreitung wird vom BVA empfohlen.

7. Herstellervorgaben!

Selbstverständlich bleiben die Herstellvorgaben auch weiterhin das Maß der Dinge. Dafür sollten Mehrmarkenwerkstätten immer auf die Originaldaten der verschiedenen Hersteller zurückgreifen.

 

Quelle: colornews / schaden.news

 

 Haftet bald der Reparaturbetrieb nach dem Scheibentausch?

Mit der neuen Funktion „ai“, also „Artificial Intelligence“ (künstliche Intelligenz) bringt Audi schon bald eine neue Stufe des autonomen Fahrens in die Serie. Wie sich dieser zusätzliche Komfort des Autofahrers jedoch auf die Arbeit von K&L-Werkstätten auswirkt, erklärt das Franchise-System Wintec Autoglas in einer Meldung. „Für den Reparaturbetrieb hat dieser Komfortgewinn haftungstechnische Konsequenzen“, erklärt Gordon Kahler, technischer Leiter der Wintec AG, der sich auch im Fachausschuss Fahrerassistenzsysteme des Bundesverbands Autoglaser (BVA) engagiert. „Durch diesen hohen Grad der Automatisierung ist ein Eingreifen durch den Fahrer nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für Gefahrensituationen. Der Fahrer wird somit aus der Verantwortung genommen.“

 

Fachbetrieb kann belangt werden

Die Haftung für die ordnungsgemäße Funktion der Systeme liegt beim Automobilhersteller. Kann dieser nach einem Unfall jedoch nachweisen, dass ein nicht fachgerechter Eingriff in die Systeme stattgefunden hat, kann dies auf den Fachbetrieb zurückfallen, der den letzten Scheibentausch durchgeführt hat. Als nicht fachgerecht gilt dabei alles, was von den Herstellervorgaben abweicht. „Um unvorhergesehene Haftungsrisiken von vornherein auszuschließen, ist es beim Scheibentausch künftig umso wichtiger, auf die exakte Einhaltung der Herstellervorgaben zu achten“, rät Gordon Kahler und weist besonders auf ergänzende Angaben wie „erforderliche Zusatzarbeiten“ hin.

 

Aufbau von Kompetenz und Technik erforderlich

Aus Sicht von Gordon Kahler bedeutet das zweierlei: „Zum einen kommt der Fachbetrieb, der auch künftig die Scheiben moderner Pkw tauschen will, um die Anschaffung entsprechender Geräte nicht herum.“ Mit diesen lassen sich Kalibrierung und Justierung durchführen sowie im Ernstfall die notwendigen Nachweise über eine ordnungsgemäße Reparatur erbringen. „Auf der anderen Seite müssen Betriebe ihre Autoglasspezialisten regelmäßig schulen und vor allem für das Thema Herstellervorgaben sensibilisieren.“

 

Wintec: "Glas bleibt lukrativ, aber…"

Werkstätten, die diese beiden Kriterien erfüllen, können auch künftig erfolgreich sein, ist Gordon Kahler überzeugt: „Das Geschäft mit Autoglas wird sich umso mehr lohnen, denn der Aufwand für den Scheibentausch steigt durch die neuen Systeme enorm an.“ Besonders relevant sei das für jene Autoglas-Betriebe, die verstärkt Flotten zu ihrem Kundenstamm zählen: „Eine interne Auswertung hat ergeben, dass die Kalibrierungsquote nach dem Scheibentausch bei Fuhrparks über 50 Prozent beträgt.“ Im Gesamtmarkt hingegen müsse nur in 13 Prozent der Fälle nach dem Scheibentausch neu kalibriert und justiert werden. Das könne sich jedoch schnell ändern, meint der Wintec-Spezialist: „Im Flottensegment hat sich die Kalibrierungsquote innerhalb von nur zwei Jahren verdoppelt.“

Quelle: colornews / schaden.news

 


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